Herkunftssprachlicher Unterricht
Griechisch: Frau Psomiadou / Raum: 2-17
Informationen zum HSU Griechisch finden Sie hier .

Dienstag: 14:00 – 18:30 Uhr
Donnerstag: 14:45 – 17:45 Uhr
Freitag: 14:00 – 17:30 Uhr
Italienisch: Frau Vierus / Raum: 2-14

Dienstag: 14:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 18:30 Uhr
Polnisch: fällt bis auf Weiteres aus! / Raum: E – 01

Dienstag: 14:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:15 Uhr
Donnerstag: 14:30 – 17:30 Uhr
Portugiesisch: Frau Gonzalez / Raum: 1-16

Dienstag: 12:40 – 18:15 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 18:45 Uhr
Türkisch: Herr Altun / Raum: 2-16
Informationen zum HSU Türkisch finden Sie hier.

Montag: 14:30 – 16:45 Uhr
Mittwoch: 15:15 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 15:15 – 17:30 Uhr
Arabisch: Herr Bouabid / Raum: 1 – 14

Mittwoch: 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 14:00 – 17:00 Uhr
Albanisch: Frau Mance / Raum: 1 – 12
Dienstag: 14:00 – 17:30 Uhr
Russisch: Frau Zabina / Raum: 2 – 15

Montag: 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 14:15 – 19:00 Uhr
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Ein Bildungsangebot für Kinder aus Zuwandererfamilien, in denen mehr als nur eine Sprache gesprochen wird. Für Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachte Herkunftssprache und die Kultur des Herkunftslandes Teil ihrer Identität.
Um die Mehrsprachigkeit der Kinder und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu fördern, wird in Nordrhein-Westfalen an den allgemeinbildenden Schulen herkunftssprachlicher Unterricht angeboten.
Der HSU ist eine Ergänzung zum regulären Unterricht. Der herkunftssprachliche Unterricht steht allen Kindern und Jugendlichen der Klassen 1–10 offen, die die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Unerheblich ist, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die freiwillige Anmeldung zum HSU erfolgt an der Pflichtschule. Der Ort für den Unterricht in Herkunftssprache weicht gegebenenfalls vom Standort der Pflichtschule ab. Die Teilnahme am Unterricht ist nach Anmeldung verpflichtend. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus.
Als Voraussetzung für die Bildung einer dauerhaften Lerngruppe ist eine Mindestanzahl von Schülerinnen und Schülern einer Herkunftssprache nötig. Diese liegt in der Primarstufe bei 15, in der Sekundarstufe I bei 18 Schülerinnen und Schülern.
Über das Angebot des HSU informieren die Schulen im Kreisgebiet die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte bei der Anmeldung an der Schule. Die Schulsekretariate sind erste Ansprechpartner für Fragen der Eltern bezüglich des HSU. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!
Informationen zur Teilnahme
- Das Angebot gilt für alle Schüler der Grundschule und der Sek. Stufe I.
- Die Anmeldung ist verbindlich.
- Im Unterricht gilt die Anwesenheitspflicht.
- Die Anmeldung findet im Sekretariat der Schule statt, die ihr Kind regulär besucht. Von dort wird Ihre Anmeldung an die entsprechende Schule weitergeleitet.
- Die erbrachten Leistungen werden beurteilt. Diese stehen im Zeugnis unter „Bemerkungen“. Zum Zeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler eine entsprechende Bescheinigung.
- Die Lehrbücher gehören zum Bestand der Schule und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Die Unterrichtssprache ist die jeweilige Herkunftssprache.
- In den Schulferien findet kein Herkunftssprachlicher Unterricht statt.
Warum sollte mein Kind die Herkunftssprache lernen?
Durch den Unterricht in der Herkunftssprache wird Ihr Kind
- die eigene Identität stärken, die Sprache als Bildungssprache in Wort und Schrift erlernen,
- in seiner Mehrsprachigkeit gefördert,
- seine interkulturelle Handlungsfähigkeit verbessern,
- Sensibilität für Sprachen im Allgemeinen entwickeln und besser verstehen lernen,
- am Ende der Sekundarstufe I an einer Sprachprüfung in der Herkunftssprache teilnehmen können (das Ergebnis wird unter Leistungen auf dem Zeugnis eingetragen),
- sich Bewerbungsvorteile schaffen.
Wo findet herkunftssprachlicher Unterricht statt?
Manchmal werden die Schüler aus verschiedenen Schulen zusammengefasst und an einer Schule zentral unterrichtet. Die Liste mit Standorten gibt Ihnen eine Übersicht.
Der HSU wird in Grundschulen und weiterführenden Schulen in inzwischen zwölf Sprachen in Bergheim, Bedburg, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling erteilt. Eine Übersicht über die Standorte des Unterrichts in den einzelnen Kommunen finden Sie für Ihre Sprache auf dieser Seite.
Sprachen
- Albanisch
- Arabisch
- Bosnisch
- Griechisch
- Italienisch
- Kroatisch
- Kurmandschi
- Polnisch
- Portugiesisch
- Russisch
- Spanisch
- Türkisch
Lehrkräfte
Der HSU wird von Lehrkräften erteilt, die unter den Voraussetzungen des Runderlasses vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt wurden. Es sind Lehrkräfte, die die Befähigung für ein Lehramt in dem Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen.
Abschluss
Nach regelmäßigem Besuch des HSU können die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Schulabschlusses eine Sprachprüfung ablegen. Die erreichte Note wird wie eine im Regelunterricht erbrachte Leistung in das Abschlusszeugnis aufgenommen. Eine mindestens gute Prüfungsleistung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
Kontakt
HSU Rhein-Erft-Kreis | Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis
Schulrat: Herr Busch
Fachberater Integration durch Bildung: Herr Kohlhase, lars.kohlhase@rhein-erft-kreisde
Koordinator des HSU im Rhein-Erft-Kreis: Herr M. Jaddi, mohamed.jaddi@rhein-erft-kreisde