Schulvereinbarung „Wer schlägt, der geht!“
Um an unserer Schule GHS Herbertskaul ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen, werden Schülerinnen und Schüler, die körperliche Gewalt ausüben durch die Schulleitung mit einem Elternbrief nach Hause geschickt bzw. von ihren Eltern abgeholt. Am nächsten Tag führen diese Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit unserem Beratungsteam und der Schulleitung ein Gespräch, in dem festgestellt wird, ob sich der/die Schüler/in wieder angemessen verhalten kann und den Schulfrieden nicht mehr stört. Erst danach dürfen sie wieder am Unterricht teilnehmen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass Gewalt im Schulalltag kein akzeptiertes Mittel zur Konfliktlösung darstellt und dass die Anwendung von Gewalt Konsequenzen hat.
Das Ziel ist eine gewaltfreie Schule. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen die Schule als Ort erleben, an dem ohne Angst und Gewalt gelernt werden kann.
Schulvereinbarung „Wer schlägt, der geht!“
zwischen
- der Schülerin/dem Schüler
- den Erziehungsberechtigten
- den Lehrerinnen und Lehrern
- und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der GHS Herbertskaul in Frechen.
Als Schülerin/Schüler werde ich
- keine Mitschülerinnen und Mitschüler schlagen oder andere Gewalt gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule und Gegenständen ausüben.
- schlichten oder ein/e Lehrer/in bzw. ein/e Mitarbeiter/in informieren, wenn ich sehe, dass Gewalt in der Schule ausgeübt wird.
Als Erziehungsberechtigte/r
- erkläre ich mich mit dieser Schulvereinbarung und der beschriebenen Verfahrensweise an der GHS Herbertskaul einverstanden.
- werde ich erreichbar sein, wenn mein Kind wegen Gewalt nach Hause geschickt wird. Ich werde eine aktuelle Handynummer in der Schule hinterlegen und der Schule Änderungen unverzüglich bekannt geben.
- akzeptiere ich, dass mein Kind erst nach Abklärung des Vorfalls in einem persönlichen Gespräch die Schule wieder besuchen kann.
- habe ich Kenntnis darüber, dass zusätzlich oder anderenfalls eine Ordnungsmaßnahme durchgeführt wird.
Als Lehrer/in und Mitarbeiter/in werden wir
- keine körperliche Gewalt an der Schule dulden.
- die Erziehungsberechtigten telefonisch und schriftlich darüber informieren, wenn ihr Kind wegen Gewaltausübung nach Hause geschickt wird, indem wir konkrete Angaben zu dem Vorfall machen. Über den Ausschluss aus dem Unterricht entscheidet die Schulleitung.